Sichern Sie sich Ihre Umweltprämie!
Ihre Vorteile bei Enslein & Schönberger
- Wir übernehmen die Abwicklung! Das bedeutet für Sie kein bürokratischer Zeitaufwand, keine Kosten - der Gang zum Autoverwerter bleibt Ihnen erspart!
- Sie können die Prämie natürlich als Anzahlung bei einer Finanzierung nutzen. Das spart Zinsen und reduziert die monatliche Rate.
- Finanzieren Sie Ihren Neu- oder Jahreswagen ab 1,9 % effektivem Jahreszins über die Volkswagen Bank.
Wer hat Anspruch?
Alle privaten Besitzer eines wenigstens neun Jahre alten Fahrzeugs, das seit mindestens einem Jahr auf sie zugelassen ist.Juristische Personen und Einzelunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wann gibt es die Prämie?
Wenn der Altwagen nachweislich verschrottet wird und durch einen Neuwagen oder Jahreswagen ersetzt wird, der mindestens die EU4-Abgasnorm erfüllt. Letzteres dürfte einfach sein: Neuwagen sind in Deutschland fast ausschließlich nur mit EU4-Abgasnorm zulassungsfähig - Abwrackprämie hin oder her.
Für wen lohnt es sich?
Ganz klar: Je wertvoller der eigene Altwagen, desto unrentabler die Abwrackprämie. Wer für seinen alten Golf noch 1.500 € bekommen würde, macht nur 1.000 € plus. Für einen guten Schnitt hilft das Timing: TÜV-fällige Auto's sind besonders wenig wert und tragen außerdem in der Regel ein hohes Risiko für teure Reparaturen.
Wann gilt das Angebot?
Die Abwrackprämie gibt es seit dem 14. Januar 2009 bis höchstens Ende 2009.Problem: Maßgeblicher Stichtag für die Gewährung der Prämie ist die Zulassung des Neu- oder Jahreswagens. Bei echten Neuwagen gibt es zum Teil erhebliche Lieferfristen.
Jedoch gibt es seit dem 30. März ein neues Antragsverfahren wonach die Prämie online reserviert werden kann. Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausbezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Was benötige ich zur Reservierung?
Laut Angabe des BAFA nur den Kaufvertrag im PDF Format. Dieser wird dem Online-Formular (UMP-Neu) auf www.bafa.de beigefügt.
Für die Antragstellung steht auf der Internetseite des BAFA unter www.ump.bafa.de eine Antragsmaske zur Verfügung. Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und in der Anlage als PDF-Dokument eine Kopie des Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung der Neufahrzeugs beigefügt ist.
Sollten Sie über keinen Scanner verfügen, so lassen Sie es uns wissen, wir stellen Ihnen die Daten gerne im benötigten Format zur Verfügung.
Wann erhalte ich die Bestätigung, dass meine Reservierung erfolgreich war?
Die Reservierungsbescheide für die Umweltprämie werden in der Reihenfolge des Eingangs im BAFA erteilt. Die Versendung erfolgt ab dem 16. April.
Wie stelle ich nach Reservierung den Antrag auf Auszahlung der Prämie?
Sie erhalten einen Reservierungsbescheid zusammen mit einem Verwendungsnachweisformular, mit dem spätestens zum 31. Januar 2010 alle benötigten Nachweise - in schriftlicher Form - vorzulegen sind. Nach Prüfung dieser Unterlagen wird die Prämie an Sie ausbezahlt.
Erhalte ich Hilfe von Enslein & Schönberger?
Wir haben Ihnen beim Kauf Ihres Fahrzeugs versprochen, dass wir Sie bei der Beantragung der Umweltprämie unterstützen.
Wenn Sie die Prämie nicht selbst beantragen wollen, so setzen Sie uns darüber in Kenntnis und wir erledigen die Reservierung gemeinsam mit Ihnen.
Wir raten Ihnen mit der Reservierung nicht zu warten. Wenn Sie die Möglichkeit haben, reservieren Sie die Prämie gleich selbst, denn es gilt das Eingangsprinzip. Die erhaltene Reservierungsbestätigung bringen Sie bitte bei der Auslieferung Ihres neuen Fahrzeugs mit, um die weitere Abwicklung kümmern wir uns wieder gemeinsam mit Ihnen.






